Allgemeine Geschäftsbedingungen

MD Offroadtraining – Marco Dorsch

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MD Offroadtraining Marco Dorsch, Alte Kaiserstraße 39, 97980 Bad Mergentheim (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem Kunden, die geführte Motorradreisen betreffen.

2. Vertragsabschluss

Mit Abgabe der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter dem Kunden die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigt.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, des Anmeldeformulars, sowie der Buchungsbestätigung. Die Leistungen können je nach Angebot beinhalten:

  • Organisation und Durchführung von Motorradreisen
  • Unterbringung in Hotels oder vergleichbaren Unterkünften
  • Begleitfahrzeug und Reiseleitung
  • Gepäcktransport
  • Hin- und Rücktransport der Kundenmotorräder
  • Bereitstellung von Mietmotorrädern und/oder Mietausrüstung

Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht, zusätzliche Vereinbarungen sind in Textform zu treffen.

4. Motorradtransport

(1) Der Transport der Kundenmotorräder erfolgt durch den Veranstalter oder autorisierte Dritte. Die Motorräder werden sachgemäß gesichert und transportiert.

(2) Der Transport ist durch eine Transportversicherung gegen Schäden während des Transports (z. B. Unfall, Brand, Diebstahl) abgesichert. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den Bedingungen der Transportversicherung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei Übergabe des Motorrads einen Übergabebericht mit Fahrzeugzustand und Vorschäden zu unterzeichnen.

(4) Für die Versicherung kann ein Selbstbehalt gelten. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.

(5) Schäden sind dem Veranstalter umgehend nach Rückgabe des Fahrzeugs anzuzeigen.

(6) Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden durch unzureichende Sicherung (z. B. undichte Tanks, lose Teile) oder technische Mängel am Fahrzeug.

5. Mietmotorräder und Mietausrüstung

(1) Bei Buchung von Mietmotorrädern oder Ausrüstung (Helme, Protektoren, Gepäcksysteme etc.) stellt der Veranstalter die Gegenstände in geprüftem, fahrbereitem Zustand zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand bei Übergabe zu kontrollieren.

(2) Bei Schäden infolge von Stürzen, Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung haftet der Kunde in vollem Umfang für Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder Verlust.

(3) Eine Haftungsreduzierung (z. B. Kaskoschutz mit Selbstbeteiligung) ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle Schäden umgehend zu melden. Reparaturen insbesondere an den gemieteten Motorrädern sind ausdrücklich untersagt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Reisepreise werden entsprechend der gebuchten Leistung aufgeführt. Diese Preise beinhalten regelmäßig die Kosten für eine Person. Abweichende Vereinbarungen werden entsprechend in Textform geschlossen.

(2) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der gesamte Reisepreis fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen an die in der Buchungsbestätigung genannten Bankverbindung.

7. Kündigung

(1) Der Teilnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfristen sind abhängig vom Veranstaltungszeitraum. Bei einer Kündigung werden die Teilnahmegebühren wie folgt rückerstattet:

  • (Veranstaltungszeitraum 23.11.2025-29.11.2025)
    80% bis 09.10.2025. 50% bis 24.10.20226. 10% ab 25.10.11.2026.
  • (Veranstaltungszeitraum 04.01.2026-24.01.2026)
    80% bis 21.11.2025. 50% bis 06.12.2025. 10% ab 07.12.2026

  • (Veranstaltungszeitraum 31.01.2026-21.02.2026) Kündigung bis 19.12.2025.
    80% bis 19.12.2025. 50% bis 02.01.2026. 10% ab 03.01.2026
  • (Veranstaltungszeitraum 28.02.2026-14.03.2026) Kündigung bis 16.01.2026.
    80% bis 16.01.2026. 50% bis 30.01.2026. 10% ab 31.01.2026

  • (Veranstaltungszeitraum 11.04.2026-18.04.2026) Kündigung bis 27.02.2026.
    80% bis 27.02.2026. 50% bis 13.03.2026. 10% ab 14.03.2026

  • (Veranstaltungszeitraum 26.09.2026-03.10.2026) Kündigung bis 14.08.2026.
    80% bis 14.08.2026. 50% bis 28.08.2026. 10% ab 29.08.2026

  • (Veranstaltungszeitraum 25.10.2026-07.11.2026) Kündigung bis 04.09.2026.
    80% bis 04.09.2026. 50% bis 18.09.2026. 10% ab 19.09.2026

  • (Veranstaltungszeitraum 15.11.2026-28.11.2026) Kündigung bis 02.10.2026.
    80% bis 02.10.2026. 50% bis 16.10.2026. 10% ab 17.102026

Der Teilnehmer hat hier jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter keiner oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Wenn der Teilnahmeplatz noch besetzt werden kann, werden die Kosten dem Teilnehmer zurückerstattet.

(2) Der Veranstalter darf von dem Vertrag bis 1 Woche vor dem geplanten Termin kündigen, wenn die notwendige Teilnehmeranzahl nicht erreicht wurde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall das Wahlrecht die geleisteten Kursgebühren zurückzuerhalten oder sich an einem anderen Kurs anzumelden, worauf die geleisteten Kursgebühren verrechnet werden.

(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 621 BGB.

(4) Die Rückerstattung der bereits geleisteten Kosten, entsprechend der oben genannten Staffelung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

(5) Die Kündigung muss in der Form des erfolgten Vertragsabschlusses erfolgen. Dies ist grundsätzlich in Textform.

8. Änderungen durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung im Einzelfall wegen höherer Gewalt auch bis kurz vor Beginn abzusagen, oder vorzeitig zu beenden. Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art (vis maior), insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch niederer Zufall (casus fortuitus) wie Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.

(2) Der Veranstalter kann im Einzelfall notwendige Anpassungen der Veranstaltung vornehmen, soweit der wesentliche Charakter dieser nicht verändert wird. Notwendig können Anpassungen z.B. aufgrund des Wetters am Reiseziel sein.

9. Reiseausfall

(1) Der Veranstalter darf einen Ersatztermin für eine entfallene Veranstaltung anbieten, sofern dieser dem Teilnehmer nicht zusagt, hat er das Wahlrecht die geleisteten Gebühren zurückzuerhalten oder sich an einer anderen Veranstaltung anzumelden, worauf die geleisteten Gebühren verrechnet werden.

(2) Wird eine Veranstaltung nach Beginn aus Gründen nach Ziffer 8 vorzeitig beendet, können die Gebühren nicht zurückerstattet werden. Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen sonstiger zusätzlicher Kosten besteht nur, sofern der Veranstalter den Reiseabbruch oder die Reiseabsage durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte. Bei Eigenverschulden des Teilnehmers ist insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.

10. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine gültige Fahrerlaubnis besitzen
  • körperlich und geistig gesund sein, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist untersagt
  • über ausreichende Fahrpraxis für das jeweilige Gelände oder Tourprofil verfügen
  • Bei Nutzung eines eigenen Motorrads muss es sich um ein verkehrssicheres, zugelassenes und versichertes Motorrad handeln

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Nichterfüllung der Voraussetzungen von der Teilnahme auszuschließen.

(2) Sofern der Teilnehmer die Nicht- Teilnahme selbst verursacht, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadensersatz.

11. Haftung

Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden des Teilnehmers.

(2) Der Haftungsausschluss nach Ziff. 10.1 gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 10.1 gilt ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiter gilt der Haftungsausschluss auch nicht bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solchen welche zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf.

12. Versicherungen

Im Reisepreis ist eine Transportversicherung für das Motorrad enthalten. Darüber hinaus wird empfohlen:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport
  • Reisegepäckversicherung
  • private Unfallversicherung

Diese sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

13. Bild- und Videoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass während der Reise Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt und für Werbe-, Social-Media- und Dokumentationszwecke genutzt werden dürfen. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit schriftlich möglich.

13. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website [www.marco-dorsch.de] einsehbar.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

MD Offroadtraining – Marco Dorsch
Alte Kaiserstraße 39
97980 Bad Mergentheim

Telefon: 0170 7384915
Web: www.marco-dorsch.de